Haftung bei Unfall ohne Winterreifen
Winterreifen sind Pflicht, dies ist seit 2005 gesetzlich vorgeschrieben im § 2 Abs. 3a StVO. Welcher besagt, dass die Ausrüstung des Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse angepasst werden muss. Dies gilt insbesondere für die angemessene Bereifung des Fahrzeuges. Es wird empfohlen in dem Zeitraum von Oktober bis Ostern immer eine Winterbereifung auf dem Kraftfahrzeug aufzuziehen.
Fährt man [...]